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    19% Steuerabzug

    Sich um die Gesundheit und Leichtigkeit Ihrer Beine mit den Produkten von Silca zu kümmern, ist eine tägliche Entscheidung, die auch wichtige steuerliche Vorteile bietet. Unsere in diesem Abschnitt vorgestellten Kompressionsstrümpfe fallen offiziell in die Kategorie der Medizinprodukte.

    Was besagt die EU-Verordnung?

    In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2017/745 erfüllen die Kompressionsstrümpfe die strengsten europäischen medizinischen Standards. Dies bedeutet, dass die entstandenen Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können und von einem Steuerabzug von 19 % profitieren.

    Voraussetzungen für den Steuerabzug

    Um sich den Steuervorteil bei der Steuererklärung zu sichern, ist es wichtig, beim Kauf die richtigen Dokumente aufzubewahren. Folgendes muss vorhanden sein:

    • Detaillierter Kassenbon (mit Steuer-ID) oder Handelsrechnung.
    • Steuernummer / Steuer-ID der Person, die den Abzug beantragt.
    • Beschreibung des Medizinprodukts (z.B. "Kompressionsstrumpf").
    • CE-Kennzeichnung, ein grundlegendes Detail, das Sie immer auf allen Originalverpackungen von Silca finden.